Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 03.09.2008 - 1 Ca 1700/07 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung des Klägers zurückgewiesen worden ist. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie um einen Auflösungsantrag der Beklagten.
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