Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 27.05.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses der Klägerin.
Die 1957 geborene Klägerin war bei dem beklagten Land seit 1974 als Justizangestellte beschäftigt, zuletzt zu einem monatlichen Bruttoentgelt von 2.000,00 Euro bei dem Landgericht S.
Die Klägerin ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50, festgestellt mit Wirkung vom 13.11.2012.
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