Die Anträge des Beteiligten zu 1, des Beteiligten zu 3 und der Beteiligten zu 4 auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 27. April 2007 - PL 9 K 1419/06 - werden abgelehnt.
Die Zulassungsanträge haben keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (vgl. §
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