I. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. März 2015 -
Der Antrag auf Auflösung des Betriebsrats wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten auf Antrag der Arbeitgeberin über die Auflösung des Betriebsrates wegen grober Pflichtverletzung.
Die Arbeitgeberin hat mit am 14. August 2014 eingegangenem Antrag vom selben Tage bei Arbeitsgericht Berlin die Auflösung des Betriebsrates beantragt, weil dieser Beschlüsse im Hinblick auf Schulungsveranstaltungen nachträglich erstellt und rückdatiert habe, um sich und den Betriebsratsmitgliedern einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
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