1. Das Versäumnisurteil vom 29.04.2010 wird aufrechterhalten.
2. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert beträgt unverändert 12.600,00 Euro.
Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag vom 24.10.2008 und beantragt ferner die Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses sowie die Zahlung von Arbeitsvergütung für die Monate Oktober bis Dezember 2008.
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