ArbG Mönchengladbach, vom 06.12.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 895/90
Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.1991 - Aktenzeichen 16 Sa 98/91
DRsp Nr. 2002/8897
Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung
Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung an, wenn dieser nicht einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt, handelt er jedenfalls dann nicht widerrechtlich i.S. von § 123BGB, wenn er ernsthaft eine solche Kündigung in Erwägung ziehen durfte, weil beim Arbeitnehmer Unstimmigkeiten mit dessen Spesenabrechnung vorliegen.