LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.05.1995
19 Sa 23/95
Normen:
BAT § 54 ; BGB § 123 Abs. 1 §§ 305 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 05.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 273/94

Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.1995 - Aktenzeichen 19 Sa 23/95

DRsp Nr. 2002/7789

Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung

1. Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer Kündigung, ist sie im Falle des § 54 BAT, in dem sie nur noch außerordentlich erfolgen kann, als Androhung einer außerordentlichen Kündigung anzusehen. 2. Eine solche Drohung ist nur dann nicht widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber aufgrund des gegebenen Sachverhaltes eine außerordentliche Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen darf.

Normenkette:

BAT § 54 ; BGB § 123 Abs. 1 §§ 305 611 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 21.03.1996 - 2 AZR 543/95 - DRsp-ROM Nr. 1996/28738 -.

Vorinstanz: ArbG Mannheim, vom 05.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 273/94