ArbG Stuttgart, vom 04.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 3072/93
LAG Baden-Württemberg, vom 27.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 102/95
Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage
BAG, Urteil vom 29.01.1997 - Aktenzeichen 2 AZR 292/96
DRsp Nr. 1997/4560
Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage
»1. Zur Beurteilung einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung aufgrund von Urkundenfälschungen.2. Die Geschäftsgrundlage für einen betriebsbedingten Aufhebungsvertrag fällt nicht ohne weiteres weg (§ 242BGB), wenn nach dessen Abschluß zum gleichen Auflösungszeitpunkt auch noch eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Der Aufhebungsvertrag steht jedoch in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung, daß das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Auflösungszeitpunkt fortgesetzt wird. Löst dann eine außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis vor dem vorgesehenen Auflösungszeitpunkt auf, wird der Aufhebungsvertrag - einschließlich einer darin vereinbarten Abfindung - gegenstandslos.«