LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 04.04.2007
6 Sa 928/06
Normen:
BGB § 133 § 157 § 305 Abs. 1 § 305 e § 307 ; HGB § 74 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 26.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 2919/05

Aufhebung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch Abgeltungsklausel

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.04.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 928/06

DRsp Nr. 2007/17659

Aufhebung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch Abgeltungsklausel

»1. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann mit der Abgeltungsklausel in einer Abwicklungsvereinbarung aufgehoben werden. Der entsprechende Parteiwille ist durch Auslegung zu ermitteln.2. Eine solche Abgeltungsklausel ist keine überraschende Klausel i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB und stellt auch keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 BGB dar.«

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 305 Abs. 1 § 305 e § 307 ; HGB § 74 ;

Tatbestand:

Der Kläger war auf der Grundlage eines schriftlichen Anstellungsertrages vom 20. November 2000 (Bl. 5, 6 d.A.) mit einem Gehalt von EUR 6.750,00 brutto bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer ordentlichen Kündigung der Beklagten zum 31. Juli 2003. Die Parteien schlossen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine sog. Abwicklungsvereinbarung am 31. März 2003 (Bl. 79 - 81 d.A.). Diese enthält eine Abgeltungsklausel, die wie folgt lautet: