Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1.6.2017, berichtigt durch Beschluss vom 21.8.2017, (Az. 2-
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird festgesetzt auf 100.000,00 €.
I.
Die Klägerin begehrt im Wege der Teilklage Rückzahlung eines Darlehens aus abgetretenem Recht.
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