Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Tier vom 17.01.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der beschwerdeführende Kläger wendet sich gegen die Aufhebung des ihm Prozesskostenhilfe gewährenden Beschlusses.
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