1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfe aufhebenden Beschluss des Arbeitsgerichts vom 20.10.2015 - 7 Ca 7078/14 - wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Rechtsbeschwerde wird für den Kläger zugelassen.
I.
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