Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 09.02.2010 wird zurückgewiesen.
I. Dem wurde mit Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 14.08.2007 ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt. Mit Schreiben vom 17.12.2009 und 12.01.2010 forderte das Arbeitsgericht den Kläger unter Fristsetzung erfolglos auf, deine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Gericht einzureichen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Arbeitsgericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgehoben.
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