LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.06.2007
3 SaGa 4/07
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 15.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ga 71/06

Aufhebung der Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht durch das Berufungsgericht

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.06.2007 - Aktenzeichen 3 SaGa 4/07

DRsp Nr. 2007/17911

Aufhebung der Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht durch das Berufungsgericht

Wird die Entscheidung des Arbeitsgerichts (Entbindung der Arbeitgeberin von der Weiterbeschäftigungspflicht) auf Berufung des Arbeitnehmers (teilweise) aufgehoben, endet die Entbindung (von der Weiterbeschäftigungspflicht) erst von dem Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts an; für die Zwischenzeit bleibt die Arbeitgeberin von der Weiterbeschäftigungspflicht entbunden.

Normenkette:

BetrVG § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 ;

Tatbestand: