Mit der Beschwerde möchte der Kläger, dass der Beschluss vom 27.06.2005, mit welchem die Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Beschluss vom 26.02.2004 aufgehoben wurde, abgeändert wird.
Das Arbeitsgericht hat mit Schreiben vom 03.03.2005bei dem Kläger angefragt, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich derart gebessert haben, dass er in der Lage ist, die von der Landeskasse vorgelegten 337,86 EUR zurück zu zahlen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|