Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 3. Februar 2016 - RO 1 K 14.1423 - wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 41.508,- Euro festgesetzt.
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