I.
Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der ihm bewilligten Prozesskostenhilfe.
Im Ausgangsverfahren stritten die Parteien um Zahlung, Herausgabe von Arbeitspapieren sowie Zeugniserteilung. Der Rechtsstreit endete durch einen Vergleich vom 8.7.2014.
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