Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 14.11.2019 gegen den Prozesskostenhilfe-Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 16.10.2019 -
I. Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen fehlender Mitwirkung im Prüfungsverfahren.
Mit Beschluss vom 28.06.2018 wurde dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bewilligt mit der Maßgabe, dass kein eigener Beitrag zu den Prozesskosten zu leisten ist.
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