Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 09.11.2011 - 51 Ca 1272 c/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet sich der Kläger gegen die Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe.
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