LAG Hamm - Urteil vom 27.06.2013
16 Sa 51/13
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Hamm, vom 18.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1729/12

Aufgabe der Surrogatstheorie - Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Entstehen des Abgeltungsanspruchs - Zeitpunkt der Erklärung des Arbeitgebers - Kürzung des Anspruchs

LAG Hamm, Urteil vom 27.06.2013 - Aktenzeichen 16 Sa 51/13

DRsp Nr. 2013/20959

Aufgabe der Surrogatstheorie - Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Entstehen des Abgeltungsanspruchs - Zeitpunkt der Erklärung des Arbeitgebers - Kürzung des Anspruchs

1) § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG, der dem Arbeitgeber die Kürzung des Erholungsurlaubs für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit gestattet, ist europarechtlich nicht zu beanstanden.2) Die Erklärung über die Kürzung des während des Erziehungsurlaubs entstandenen Urlaubsanspruchs kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr abgegeben werden.

Die völlige Aufgabe der Surrogatstheorie hat zur Folge, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nunmehr stets einen auf eine finanzielle Vergütung gerichteten reinen Geldanspruch darstellt. Dieser entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird sofort fällig. Der mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstandene und fällige Geldanspruch konnte durch die spätere Erklärung der Arbeitgeberin nicht mehr nachträglich gekürzt werden.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 18.12.2012 - 4 Ca 1729/12 L - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.234,50 € brutto nebst 5 % Zinsen seit dem 05.06.2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 94 %, die Klägerin zu 6 %.