Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 30. Mai 2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung sowie über das Weiterbeschäftigungsverlangen des Klägers.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|