I.
Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts, mit dem ihr Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt worden ist.
Die Klägerin hatte am 28.12.2005 Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben, mit der sie sich u.a. gegen den Ausspruch einer mündlichen Kündigung gewandt hat. Am 3.1.2006 hat sie beantragt, ihr Prozesskostenhilfe unter Rechtsanwaltsbeiordnung zu bewilligen. Die eingereichte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse enthält folgende Angabe:
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