Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Dezember 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche nach der Kaiserschnittgeburt des Klägers zu 3, in deren Nachgang die Kindesmutter verstorben ist.
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