A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat mitzubestimmen hat, wenn der Arbeitgeber ein Formular einführt, auf dem die Arbeitnehmer die Notwendigkeit eines Arztbesuches während der Arbeitszeit ärztlich bescheinigen lassen sollen.
Die Arbeitgeberin unterhält ein Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie mit ca. 65 Arbeitnehmern. Sie ist nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes. Die Tarifverträge der Metallindustrie finden in ihrem Betrieb keine Anwendung.
Mit Aushang vom 24. März 1995 gab die Arbeitgeberin bekannt, Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchten, müßten künftig die Notwendigkeit dieses Besuchs auf einem Formular vom Arzt bescheinigen lassen. Die Vorlage dieser Bescheinigung sei Voraussetzung für die Fortzahlung des Lohns trotz Abwesenheit. Die Mitarbeiter sollten stets einige Exemplare des Formblatts bereithalten, um dieses bei einem anstehenden Arztbesuch ausfüllen lassen zu können.
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