Arzt im Praktikum; AiP; Arzt; Eingruppierung; Approbation; Tarifautonomie; Tariflücke
ArbG Berlin, vom 17.02.2005 - Aktenzeichen 75 Ca 27381/04
DRsp Nr. 2006/27286
Arzt im Praktikum; AiP; Arzt; Eingruppierung; Approbation; Tarifautonomie; Tariflücke
Nach Änderung der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte mit Wirkung zum 1.10.2004 haben als Ärzte im Praktikum eingestellte Personen, die ab 1.10.2004 nach Erhalt ihrer Approbation weiterbeschäftigt werden, bei entsprechender beidseitiger Tarifbindung ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe IIa der Anlage 1a zu § 22BAT bzw. BAT-O.