Artikel 4. Übergangs- und Schlußvorschriften § 7 LfzG
FNA: 800-19-2
Fassung vom: 27.07.1969
Außerkraft mit dem: 31.12.2005
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I 2005 S. 3686 vom 22.12.2005

Artikel 4. Übergangs- und Schlußvorschriften § 7 LfzG Verweisungen

Artikel 4. Übergangs- und Schlußvorschriften § 7 Verweisungen

LfzG ( Lohnfortzahlungsgesetz )

Soweit in anderen Bestimmungen auf Vorschriften verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder Bezeichnungen dieses Gesetzes.