1. Die Berufung der Arrestklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 09.11.2010 (
2. Die Arrestklägerin trägt die Kosten der Berufung.
Die Arrestklägerin begehrt die Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrestes gemäß eines vom Arbeitsgericht ursprünglich ohne mündliche Verhandlung erlassenen Arrestbeschlusses vom 15.10.2010.
Die Arrestklägerin - die einen Stuckateur- und Malerfachbetrieb betreibt - behauptet, der Arrestbeklagte - ihr damaliger Arbeitnehmer - habe am 22.07.2010 und 29.07.2010 von einer Kundin jeweils EUR 12.500,00 in bar vereinnahmt, ohne das Geld an sie weiterzugeben.
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