ArbG Verden - 29.11.1984 (2 Ca 540/84) - DRsp Nr. 1992/11886
ArbG Verden, vom 29.11.1984 - Aktenzeichen 2 Ca 540/84
DRsp Nr. 1992/11886
Überführung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses in ein Berufsausbildungsverhältnis hat - mangels anderweitiger ausdrücklicher Absprache - nicht die Beendigung, sondern lediglich das Ruhen des Arbeitsverhältnisses zur Folge.