In dem Rechtsstreit
erlässt das Arbeitsgericht München durch Richterin am Arbeitsgericht Kautnik als Vorsitzende und die ehrenamtlichen Richter Schubert und Emmenegger aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.04.2008 folgendes Endurteil:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 964,53 (i.W.: neunhundertvierundsechzig 53/100 Euro) brutto nebst 5 % Zinsen hieraus über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.05.2007 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf Euro 964,53 festgesetzt.
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