Die Parteien streiten um eine personenbedingte Kündigung der Klägerin durch die Beklagten.
Die Klägerin, die geschiedene Ehefrau des Beklagten zu 1), ist seit dem 01. Januar 1976 in dem Betrieb der Beklagten, einer Bäckerei, in der ständig ca. 30 Arbeitnehmer beschäftigt werden, als Arbeitnehmerin beschäftigt. Ihr monatliches Gehalt betrug zuletzt 3.083,06 DM brutto. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Arbeitsvertrag vom 01.09.1988 (vgl. dazu die Kopie des Arbeitsvertrages Bl. 3 u. 4 d. A.) sowie der Manteltarifvertrag für das Berliner Bäckerhandwerk vom 17.03.1987, der für allgemeinverbindlich erklärt wurde, Anwendung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|