LAG Hamm - Urteil vom 27.04.2000
4 Sa 1018/99
Normen:
ArbGG § 64 Abs. 6 ; BGB § 630 ; HGB § 73 ; ZPO § 519 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BB 2000, 1786
BB 2001, 629
BuW 2001, 308
NZA 2001, 624
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld - Urteil vom 21.04.1999 - 2 (4) Ca 379/99,

Arbeitszeugnis: Führungsleistungen - Verschlüsselte Zeugnisformulierungen

LAG Hamm, Urteil vom 27.04.2000 - Aktenzeichen 4 Sa 1018/99

DRsp Nr. 2002/16996

Arbeitszeugnis: Führungsleistungen - Verschlüsselte Zeugnisformulierungen

»1. Unter Führungsleistung als Grundelement des qualifizierten Zeugnisses wird die Qualität der Mitarbeiterführung eines Vorgesetzten verstanden. Je nach Führungsebene ist eine Reihe von Merkmalen wichtig. Sehr wichtig bei der Beurteilung des Führungsergebnisses ist, daß sowohl zur Auswirkung der Führung auf die Motivation der Mitarbeiter (Betriebsklima) als auch zur Auswirkung auf die Mitarbeiterleistung (Abteilungsergebnis) Stellung genommen wird. Die Senkung der Fluktuationsrate oder Abwesenheitsquote läßt auf ein gutes Betriebsklima schließen. Stets zu beurteilen ist die Durchsetzungskraft der Führungskraft, denn fehlendes Durchsetzungsvermögen ist ein Zeichen von Führungsschwäche.