LAG Hamm - Urteil vom 25.10.2012
15 Sa 660/12
Normen:
§ 8 Abs. 4 TzBfG;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 22.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1867/11

Arbeitszeitverringerung und Neuverteilung der Arbeitsstunden aufgrund eines sog. Vertrauenskonzepts

LAG Hamm, Urteil vom 25.10.2012 - Aktenzeichen 15 Sa 660/12

DRsp Nr. 2013/7169

Arbeitszeitverringerung und Neuverteilung der Arbeitsstunden aufgrund eines sog. Vertrauenskonzepts

Ein Organisationskonzept, welches dem Wunsch des Arbeitnehmers auf Arbeitszeitverringerung gem. § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG entgegensteht, ist auch anzunehmen, wenn dieses vom Arbeitgeber auch konsequent umgesetzt wird. Auch ein sog. Vertrauenskonzept kann nur einen tatsächlichen Grund i.S.v. § 8 Abs. 4 TzBfG darstellen, wenn es tatsächlich gelebt und konsequent verwirklich wird.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 22.03.2012 - 1 Ca 1867/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils wie folgt neu formuliert wird.

Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin

1.

auf Verringerung der monatlichen Arbeitszeit ab 01.10.2012 auf 63 Stunden und

2.

die zeitliche Verteilung dieser Arbeitszeit gem. nachstehender Schichtfolge

Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So.
1. Woche: Spät 16:00-21.30 09:00-12:00 16:00-21:00
2. Woche: Früh 06:00-10:00 06:00-10:00 06:00-08:30
3. Woche: Spät 09:00-12:00 16:00-21:30 16:00-21:30 14:00-19:00 08:00-13:00 16:30-21:30
4. Woche: Früh 06:00-08:30 06:00-10:00 06:00-09:30

anzunehmen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 8 Abs. 4 TzBfG;

Tatbestand

1. 2.