Die Parteien streiten über die Höhe der monatlichen Bruttovergütung des als Hochschulprofessor beim beklagten Land an der B. Universität (XXX) in C. angestellten Klägers.
Im Arbeitsvertrag vom 07.10.1999 ist geregelt:
"§ 2
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich, soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, nach dem
§ 3
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