LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.01.1996 13 Sa 1151/95
Normen:
BAT § 15 Abs. 1, SR 2l Abs. 2 ;
Fundstellen:
EzBAT SR 1l II Nr. 2 BAT Nr. 6
EzBAT § 8 BAT Direktionsrecht Nr. 28
LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 24
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 12.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3304/94
Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden - Direktionsrecht
LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.1996 - Aktenzeichen 13 Sa 1151/95
DRsp Nr. 2002/8628
Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden - Direktionsrecht
1. Der Arbeitgeber (städtische Musikschule) kann im Wege des Direktionsrechts die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Musiklehrer erhöhen, um einen "Ferienüberhang" auszugleichen, der dadurch entsteht, daß über den tariflichen Urlaub hinaus unterrichtsfreie Tage anfallen, weil Zeiten während der allgemeinen Schulferien unterrichtsfrei bleiben.2. Eine entgegenstehende Handhabung in der Vergangenheit bindet den Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nicht.
Normenkette:
BAT § 15 Abs. 1, SR 2l Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Krefeld, vom 12.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3304/94