LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.01.1996
13 (3) Sa 1330/95
Normen:
BAT § 15 Abs. 1, SR 2l Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 12.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3121/94

Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden - Direktionsrecht

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.1996 - Aktenzeichen 13 (3) Sa 1330/95

DRsp Nr. 2002/8627

Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden - Direktionsrecht

1. Der Arbeitgeber (städtische Musikschule) kann im Wege des Direktionsrechts die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Musiklehrer erhöhen, um einen "Ferienüberhang" auszugleichen, der dadurch entsteht, daß über den tariflichen Urlaub hinaus unterrichtsfreie Tage anfallen, weil Zeiten während der allgemeinen Schulferien unterrichtsfrei bleiben. 2. Eine entgegenstehende Handhabung in der Vergangenheit bindet den Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nicht.

Normenkette:

BAT § 15 Abs. 1, SR 2l Abs. 2 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 15.05.1997 - 6 AZR 170/96 -.

Vorinstanz: ArbG Krefeld, vom 12.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3121/94