Arbeitszeit: Teilzeit - Individualvereinbarung und tarifliche Verkürzung der Wochenarbeitszeit
LAG Berlin, Urteil vom 17.01.1990 - Aktenzeichen 10 Sa 75/89
DRsp Nr. 2002/8205
Arbeitszeit: Teilzeit - Individualvereinbarung und tarifliche Verkürzung der Wochenarbeitszeit
Auch nach einer tarifvertraglichen Verkürzung der Wochenarbeitszeit (hier: von 40 auf 39 Stunden) verbleibt es bei einer Teilzeitbeschäftigten bei deren Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, wenn dies individuell vereinbart war.