Der Kläger ist - ebenso wie die anderen Kläger und Klägerinnen der Parallelverfahren - bei der Beklagten langjährig als Kontrollschaffnerin beschäftigt.
In dem Arbeitsvertrag ist die Geltung des Bundesmanteltarifvertrages für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G) und der zusätzlich abgeschlossenen Tarifverträge in der jeweils geltenden Verfassung vereinbart.
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