1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21.11.2008 - Az.:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifrechtlichen Vorgaben zur wöchentlichen Arbeitszeit und über den sich hieraus ergebenden Entgeltanspruch des Klägers.
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