Die Parteien streiten über die vom Kläger einzuhaltende Arbeitszeit und über eine in diesem Zusammenhang dem Kläger von der Beklagten erteilte Abmahnung.
Der Kläger ist seit 1968 ohne schriftlichen Arbeitsvertrag bei der Beklagten, die einen Tabakwarengroßhandel betreibt, im Lager beschäftigt. Seit 1976 ist er Mitglied des Betriebsrates.
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