LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.03.2021
2 Sa 257 öD/20
Normen:
TVöD -VKA § 12 Anl. 1 EntgO EG 8-9c; TVÜ-VKA § 29b; GewO § 108;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 24.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 135 c/20

Arbeitsvorgang als Grundlage der tariflichen EingruppierungSelbstständige Leistung i.S.d. Tarifmerkmale des TVöD-VKARechtlich erhebliches Ausmaß als Bewertungskriterium

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.03.2021 - Aktenzeichen 2 Sa 257 öD/20

DRsp Nr. 2021/16474

Arbeitsvorgang als Grundlage der tariflichen Eingruppierung Selbstständige Leistung i.S.d. Tarifmerkmale des TVöD -VKA "Rechtlich erhebliches Ausmaß" als Bewertungskriterium

1. Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis. Abzustellen ist darauf, welchem konkreten Arbeitsergebnis die jeweilige Tätigkeit des Angestellten bei natürlicher Betrachtung dient. Dabei kann auch die gesamte vertraglich geschuldete Tätigkeit einen einzigen Arbeitsvorgang ausmachen. 2. Das Tarifmerkmal "selbstständige Leistung" erfordert ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative, das sich nicht auf leichte geistige Arbeit beschränken und nicht mit dem Begriff "selbstständig arbeiten" verwechselt werden darf. Kennzeichnend ist vor allem ein gewisser Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses.