Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung (TVöD/VKA) § 12 Abs. 2; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung (TVöD/VKA) § 37 Abs. 1; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung (TVöD/VKA) Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Teil B Abschnitt XXIII Entgeltgruppe 5, Entgeltgruppe 7; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 29b Abs. 1;
Fundstellen:
AP TV_D _ 12 Nr. 16
NZA 2023, 518
NZA-RR 2023, 5
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 02.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1252/20
ArbG Fulda, vom 08.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 189/19
Arbeitsvorgang als Bezugspunkt der tariflichen Bewertung einer Tätigkeit nach § 12 Abs. 2 TVöD/VKABestimmung des Arbeitsvorgangs bei einem Schulhausmeister an mehreren SchulenSystematik der Aufzählung technischer Anlagen in EG 7 Teil B Abschn. XXIII der Anl. 1 - EntgO/VKA zum TVöD/VKAErweiterte Steuerungsmöglichkeiten technischer Anlagen mit Systemkonfiguration als TätigkeitsmerkmalBeschränkte Revisionsprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe
BAG, Urteil vom 19.10.2022 - Aktenzeichen 4 AZR 470/21
DRsp Nr. 2023/2313
Arbeitsvorgang als Bezugspunkt der tariflichen Bewertung einer Tätigkeit nach § 12 Abs. 2 TVöD/VKABestimmung des Arbeitsvorgangs bei einem Schulhausmeister an mehreren SchulenSystematik der Aufzählung technischer Anlagen in EG 7 Teil B Abschn. XXIII der Anl. 1 - EntgO/VKA zum TVöD/VKAErweiterte Steuerungsmöglichkeiten technischer Anlagen mit Systemkonfiguration als TätigkeitsmerkmalBeschränkte Revisionsprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe
Orientierungssätze:1. Nach § 12 Abs. 2 TVöD/VKA ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang, für dessen Bestimmung das Arbeitsergebnis maßgebend ist. Geht es - wie bei dem Tarifbegriff des Schulhausmeisters iSv. Teil B Abschnitt XXIII der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA - um ein sog. Funktionsmerkmal, ist für die Tätigkeit in dieser Funktion regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsergebnis und in der Folge von einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen (Rn. 20 ff.).
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