ArbG Köln, vom 10.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 6842/08
Arbeitsvertragsanpassung durch betriebliche Übung zur Lohnerhöhung gemäß Tarifentwicklung; unbegründete Arbeitnehmerklage bei fehlendem Erklärungswert früherer Lohnerhöhungen
LAG Köln, Urteil vom 14.01.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 851/09
DRsp Nr. 2011/2198
Arbeitsvertragsanpassung durch betriebliche Übung zur Lohnerhöhung gemäß Tarifentwicklung; unbegründete Arbeitnehmerklage bei fehlendem Erklärungswert früherer Lohnerhöhungen
1. Eine Arbeitsvertragsanpassung durch betriebliche Übung kann auch eine Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der jeweiligen Tarifentwicklung zum Inhalt haben; an eine betriebliche Übung eines solchen Inhalts sind jedoch herausgehobene Anforderungen zu stellen.2. Bei einer nicht tarifgebundenen Arbeitgeberin kann eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur angenommen werden, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten der Arbeitgeberin dafür gibt, dass sie auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will; eine nicht tarifgebundene Arbeitgeberin will sich grundsätzlich nicht für die Zukunft der Regelungsmacht der Verbände unterwerfen.
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