Arbeitsvertragliche Entgeltregelung für Sonderleistungen
Zwischen
...
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
Frau/Herrn
...
- nachfolgend Arbeitnehmer/-in genannt -
wird folgender Arbeitsvertrag vereinbart:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am ....
§ 2 Tätigkeit
Der/Die Arbeitnehmer/-in wird eingestellt als .... Der Arbeitgeber behält sich vor, dem/der Arbeitnehmer/-in auch andere seiner/ihrer Qualifikation entsprechende gleichwertige und zumutbare Tätigkeiten zuzuweisen, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarte Vergütung hat.
§ 3 Vergütung
Der/Die Arbeitnehmer/-in erhält für die unter § 2 näher bezeichnete Tätigkeit ein Bruttoarbeitsentgelt entsprechend § 1 Abs. 2 MiLoG, das jeweils zum Monatsende fällig wird. Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die Zahlung von Gratifikationen oder ähnlichen Sonderzahlungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers, sie begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.
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