LAG Niedersachsen - Urteil vom 23.11.2009
6 Sa 802/09
Normen:
BGB § 305c Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Stade, vom 28.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 538/08

Arbeitsvertragliche Bezugnahme bei Tarifänderung im öffentlichen Dienst; Vergütung nach Entgelttabelle zu TVöD-VKA bei dynamischer Verweisung auf Vergütungsgruppe BAT/VKA

LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.11.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 802/09

DRsp Nr. 2010/938

Arbeitsvertragliche Bezugnahme bei Tarifänderung im öffentlichen Dienst; Vergütung nach Entgelttabelle zu TVöD-VKA bei dynamischer Verweisung auf Vergütungsgruppe BAT/VKA

Eine konstitutive, dynamische, arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf eine Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe nach BAT/VKA erfasst ab dem 01.10.2005 die Entgelttabellen zum TVöD/VKA in Sinne einer Tarifsukzession.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 28.05.2008 - 1 Ca 538/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305c Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die dynamische Anwendung der Vergütungsregelung des BAT/VKA bzw. TVöD-VKA auf das Arbeitsverhältnis.

Ursprünglich betrieb der Landkreis A-Stadt eine Erziehungsberatungsstelle. Nachdem der Landkreis diese aufgegeben hatte, wurde sie ab dem 01.10.1977 von dem Verein "Das Diakonische Werk im Landkreis A-Stadt e. V." auf Grundlage des Vertrages vom 02.08./29.08.1977 (vgl. Bl. 35 - 38 d. A.) weitergeführt. Der Verein stellte die Klägerin mit Datum vom 05.09.1989 als Mitarbeiterin in der Erziehungsberatungsstelle ein.