Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 18.09.2008, 7 Ca 709/08 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 23.04.2008 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich der Urlaubsanspruch und das Urlaubsgeld nach den Bestimmungen des
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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