Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 15.10.2009 - 1 Ca 822 b/09 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger macht mit seiner Klage die tarifgerechte Vergütung nach den Verbandstarifverträgen der Druckindustrie geltend.
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