1. Auf die Berufung der Beklagten werden die Urteile des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.05.2008 - 6 Ca 167/08 bis 6 Ca 171/08 - aufgehoben.
2. Die Klagen werden abgewiesen.
3. Die Klägerinnen haben die Kosten beider Rechtszüge zu je 1/5 zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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