Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 11.11.2008, 2 Ca 429/08 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt tenoriert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 889,83 € brutto nebst 5 % Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 22 %, die Beklagte zu 78 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung des Leistungsentgeltes gemäß § 18 TVöD-VKA und die Tariflohnerhöhungen ab dem 01.01.2008 und in diesem Zusammenhang um die Anwendbarkeit des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
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