LAG München - Urteil vom 29.01.2015
4 Sa 712/14
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; MTV-Wohnungswirtschaft § 4; MTV-Wohnungswirtschaft § 8 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 07.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 291/14

Arbeitsvertragliche Besitzstandszulage als Bestandteil des tariflichen Anspruchs auf ein dreizehntes Monatsgehalt in der Wohnungswirtschaft

LAG München, Urteil vom 29.01.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 712/14 - Aktenzeichen 4 Sa 713/14

DRsp Nr. 2016/4103

Arbeitsvertragliche Besitzstandszulage als Bestandteil des tariflichen Anspruchs auf ein dreizehntes Monatsgehalt in der Wohnungswirtschaft

Eine arbeitsvertraglich individuell vereinbarte Besitzstandszulage der Arbeitnehmerin, die im Zusammenhang mit der Novation des Arbeitsvertrages aufgrund der "Überführung" von der Anwendbarkeit der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) in die Tarifverträge für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zum 01.01.2013 festgelegt wurde, ist nach der nunmehr einschlägigen Tarifregelung unter § 8 Nr. 1 MTV- Wohnungswirtschaft Bestandteil des Anspruchs auf ein dreizehntes Monatsgehalt ("Weihnachtsgeld").

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 7. August 2014 - 26 Ca 291/14 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; MTV-Wohnungswirtschaft § 4; MTV-Wohnungswirtschaft § 8 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnung des 13. Monatsgehaltes der Klägerin nach den einschlägigen tariflichen Vorschriften.