ArbG Berlin, vom 05.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 330/90
Arbeitsvertrag: Zulässigkeit eines Vertragsstrafenversprechens
LAG Berlin, Urteil vom 24.06.1991 - Aktenzeichen 9 Sa 22/91
DRsp Nr. 2002/8150
Arbeitsvertrag: Zulässigkeit eines Vertragsstrafenversprechens
1. Vertragsstrafenregelungen sind sowohl im Arbeits- als auch im Recht der Handelsvertreter zulässig.2. Eine Vertragsstrafe verstößt nicht gegen § 11 Nr. 6 AGBG, wenn sie für den Fall versprochen worden ist, daß sich der andere rechtsgrundlos von einem Vertrage löst, der eine Dienstleistung zum Gegenstand hat.3. Zur Wiederholung der Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz.